Wie wir uns finanzieren

"Selbsthilfe" gilt vorerst auch für die Finanzierung

Basisförderung

Der Verein „AngehörigenNetzwerke.de e.V.“ hat die Trägerschaft (vorerst nur) für das Netzwerk von Geschwistern psychisch erkrankter Menschen „GeschwisterNetzwerk.de“ übernommen und damit verantwortlich für alle administrativen Tätigkeiten. Dazu gehört auch, dass er die Finanzierung sicherstellen muss.

Eine Basisförderung der Selbsthilfearbeit durch die Krankenkassen nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) wird im ersten Jahr nach einer Vereinsgründung nicht gewährt. Auch bei sparsamstem Wirtschaften fallen aber doch etliche Kosten an, um den Verein und das Netzwerk überhaupt „am Laufen“ zu halten.

Diese Aufwendungen wurden und werden seit Gründung des Netzwerks nahezu ausschließlich aus privaten Mitteln von Netzwerk-Mitgliedern bestritten.

Projektförderung

AngehörigenNetzwerke.de hat als Trägerverein auch die Förderung von Einzelmaßnahmen des GeschwisterNetzwerks im Jahr 2019 als Projektförderung bei unterschiedlichen Krankenkassen beantragt.

Wir bedanken uns beim BKK-Dachverband für die Förderung der Konzepterstellung für ein Geschwister-Unterstützungsprojekt, mit dem wir gerne im nächsten Jahr beginnen wollen.
Februar 2019

Förderbetrag: 1.200 €

Wir bedanken uns beim AOK Bundesverband für die Förderung unseres Geschwistertreffens in Wiesbaden und eines Eltern-Geschwister-Seminars in Hamburg.
Mai 2019

Förderbetrag: 5.000 €

Spenden

Jede Spende ist willkommen.

Wenn Du die Arbeit des Vereins mit einer Spende unterstützen willst, freuen wir uns sehr.

Unsere Bankverbindung

AngehörigenNetzwerke.de
Genobank Mainz
IBAN: DE13 5506 0611 0200 2981 31
BIC: GENO DE 51 MZ6

Gerne kann auch ein Verwendungszweck angegeben werden, z.B. „für das GeschwisterNetzwerk“. 

Spendenbescheinigung

Der Verein ist vom Finanzamt Mainz als gemeinnützig anerkannt, Spenden an den Verein sind also steuerlich absetzbar.

Bei Spenden bis 200 € genügen dafür der Überweisungsbeleg und Kontoauszug. Für höhere Beträge stellen wir eine Zuwendungsbestätigung aus. Bitte nicht vergessen:
Für die Zuwendungsbestätigung benötigen wir neben dem Namen der oder des Spendenden auch die vollständige Anschrift.

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