Unabhängigkeit und Transparenz

Unabhängigkeit: Ein hohes Gut der Selbsthilfe

Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Verein „AngehörigenNetzwerke.de“ auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe durch die Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert; auch Rehabilitationsträger sowie Bund, Länder und Kommunen sind in unterschiedlichem Umfang zur Unterstützung der Selbsthilfe verpflichtet. Maßgeblich ist in jedem Fall, dass die Selbsthilfegruppen, -organisationen und -netzwerke in ihrer Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt und vor fremder Einflussnahme so weit wie irgend möglich geschützt werden. Dies gilt insbesondere für Zuwendungen, Sponsoring und andere Unterstützungsformen durch Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen.

Der Verein „AngehörigenNetzwerke.de“ lehnt finanzielle Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen ab, erkennt dessen ungeachtet aber die Leitlinien an, die die Dachorganisationen der gesundheitlichen Selbsthilfe, die BAG Selbsthilfe (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.) und FORUM im Paritätischen (FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN) zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen festgeschrieben haben (herunterladen: Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen).

Keinesfalls wird der Verein medizinische Produkte oder Verfahren bewerben oder entsprechende Empfehlungen aussprechen; dies gilt auch für die ihm angeschlossenen Netzwerke.

Um die Unabhängigkeit des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern, den durch ihn vertretenen Netzwerken, den Förderern und der Öffentlichkeit zu dokumentieren, veröffentlicht er jährlich neben dem Geschäftsbericht auch einen vollständigen Finanzbericht, erstmals für das Jahr 2019, dem Jahr der Eintragung ins Vereinsregister.

Top